Re: Dinge über die man sich ärgert...

1701
hehe, das sag ich sonst immer zu den leuten. ich nehms mir dennoch zu herzen
"Das Leben wird zunehmend in unserer Makro-Funktional-Gesellschaft vom natuerlichen Reize entwoehnt; wenn man sich zus. noch eigene Gesetze schafft, denen man sich unterwirft und unverschaemterweise auch anderen dieses abverlangt, wird es zu einer Farce." - Prof. Dr. H. Schneider

Re: Dinge über die man sich ärgert...

1713
Deutschland im Biergarten geschaut riesig gefreut und dann?

Nach einer Radlermaß und ein Glas Sekt mit meiner Freundin aufs Tor angestoßen nix gegessen...

...Auto>>>Bullen>>>Test1-0,46>>>5min warten>>>Test2-0,47>>>ansteigend bitte mitkommen>>>Revier>>>Großes Blaßegerät>>>Strich genau 0,5>>>Glückwunsch!!!

GENAU 0,5 nicht 0,49 nein GENAU 0,5!!!!

Nach ner halben Stunde haben die mich nochmal getestet dann 0,3 gehabt und die haben mich weiter fahren lassen. Ist das denn krass, Lappen weg und ne halbe Stunde später durft ich selbst Heim fahren. Ich krieg die Krise.

Und der Spruch des Bullen:
"wären sie noch a halbe Stunde Länger sitzen geblieben wär die Sache gut ausgegangen"

"Danke davon kann ich mir etz was kaufen du Arschloch"

Dann haben die mich kurz vor Zuhause nochmal angehalten (Alter was geht jetz ab) ich gesagt: "Sie brauchen mich nich testen ich hab 0,3. Hat Ihr Kollege jedenfalls gerade gesagt!"
Wieviel Wahrheit kann ein Mensch ertragen?

Re: Dinge über die man sich ärgert...

1719
http://www.bussgeldkataloge.de/ hat geschrieben:Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.
ganz schön hart :shock:
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Re: Dinge über die man sich ärgert...

1722
nun. ich spreche mich immer für alkohol aus.
allerdings spreche ich mich immer gegen alkohol am steuer aus.

ich meine, bei 0.5 hätte man noch sagen können, dass das gerät ab einem promillewert von 0.45 eh aufrundet etc. und könnte das messverfahren anzweifeln..
aber das ist eine andere geschichte. es tut mir zwar leid, dass du da jetzt reingeraten bist, aber andererseits hat es schon seinen sinn, dass die strafen so hart sind.
Ein Nasshorn und ein Trockenhorn spazierten durch die Wüste.
Da stolperte das Trockenhorn und's Nasshorn sagte: "Siehste?!"
- Heinz Erhardt