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DenniZ hat geschrieben:ich check net was ich da machen soll...
Du musst den neu dazu gekommenen Kreis (Punkt) anklicken.
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Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.

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Echt nicht einfach, am Anfang gehts ja noch, aber dann...
Dies möge die Stunde sein, da wir gemeinsam Schwerter ziehen!
Grimmetaten erwachet. Auf zu Zorn, auf zu Verderben und blutig Morden!

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Man könnte sich ja Screenshots machen und die dann vergleichen ;)
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Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.