DenniZ hat geschrieben:ich check net was ich da machen soll...
Du musst den neu dazu gekommenen Kreis (Punkt) anklicken.
Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.