haut euch mal den um die ohren!!! von dem wird man sicher irgendwann bücher kaufen!!! es handelt von einer hassliebe zwischen mann und auto, mehr sag ich nicht!!!
Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 -) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.